Vorgezogene Altersrente

Bestandsregelung für alle Mitglieder, die am 31.12.2011 Mitglieder des Versorgungswerkes waren:

Der normale Rentenbeginn im Versorgungswerk der Landesapothekerkammer Hessen ist mit Vollendung des 67. Lebensjahres, er kann aber durch Antrag auf frühestens die Vollendung des 60. Lebensjahres vorgezogen werden. Ab dem Rentenbeginn ist das Mitglied beitragsfrei zum Versorgungswerk.

Wird der Rentenbeginn vorgezogen, so wird entsprechend Anlage 2 der Satzung ein versicherungsmathematischer Abschlag auf die zum Zeitpunkt des Rentenbeginns erworbene Rentenanwartschaft in Ansatz gebracht. Hierbei wird beispielsweise ein maximaler Abschlag von 33% bei Vorziehen des Rentenbeginns auf das 60. Lebensjahr fällig. Die entsprechenden Antragsunterlagen sind bei der Geschäftsstelle erhältlich und stehen als Download im Kontaktbereich zur Verfügung.

Mit der Einführung der Rente mit 67 zum 01.01.2012 geht auch eine Erhöhung des Beginns der vorgezogenen Altersrente auf das Lebensalter 62 für alle diejenigen einher, die ab dem 01.01.2012 Mitglied im Versorgungswerk werden.

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