Altersrente

Jedes Mitglied hat nach Entrichtung des ersten Monatsbeitrages Anspruch auf eine lebenslängliche Altersrente ab Vollendung des 67. Lebensjahres. Ab dem Rentenbeginn ist das Mitglied beitragsfrei zum Versorgungswerk. Besonders zu beachten ist, daß eine Anrechnung von anderweitigen Einkünften oder Rentenleistungen auf die vom Versorgungswerk gezahlten Renten nicht erfolgt.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Rentenbeginn bis auf frühestens die Vollendung des 62. Lebensjahres vorzuziehen.

Wer bereits am 31.12.2011 Mitglied im Versorgungswerk war, kann weiterhin mit Vollendung des 60. Lebensjahres in vorgezogene Altersrente gehen.

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