Der e-Befreiungsantrag
Seit dem 01.01.2023 können Befreiungsanträge ausschließlich elektronisch gestellt werden. Eine Beantragung der Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung ist seit 01.01.2023 in Papierform nicht mehr möglich.
Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Daten:
- Name und Vorname des Antragstellers/der Antragstellerin/Geschlecht
- Staatsangehörigkeit
- Geburtsname (falls abweichend vom Nachnamen) und Geburtsort/Geburtsland und
- Geburtsdatum
- Mitgliedsnummer im Versorgungswerk (Beispiel 123456/0397, nicht zu verwechseln mit Ihrer Kammer-Mitgliedsnr.)
- Sozialversicherungsnummer
- Straße und Hausnummer, ggf. Adresszusatz
- PLZ und Stadt
- Länderkennzeichen
Weiterhin empfehlen wir dringend folgenden Daten zur Verfügung zu halten:
- Name und Anschrift des Arbeitgebers (der Betriebsstätte/Filiale)
- Betriebsnummer des Arbeitgebers
- Datum des Beschäftigungsbeginns
Tutorial zum e-Befreiungsantrag
Für die Vorbereitung Ihres elektronischen Befreiungsantrages finden Sie hier eine kleine Einführung, wie Sie Ihre Eingaben vornehmen:
Tutorial zum e-Befreiungsantrag (PDF, 1583094 Kb)
Weiterführende Informationen finden Sie in den folgenden FAQs
FAQ zum e-Befreiungsantrag (PDF, 344488 Kb)
Ihr Weg zur Antragstellung
Der Befreiungsantrag ist in der seit 1. Januar 2023 geltenden Rechtslage vom Versicherten elektronisch bei der für ihn zuständigen berufsständischen Versorgungseinrichtung zu stellen. Das Versorgungswerk leitet den Antrag elektronisch an den Träger der Rentenversicherung weiter.
Die Antragsdaten werden im elektronischen Befreiungsantragsverfahren auf allen notwendigen Wegen durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung gemäß § 95 SGB IV übermittelt.
Für den Start Ihrer Antragstellung als Apotheker/Apothekerin oder Pharmazeut im Praktikum (PHiP) verwenden Sie bitte den nachfolgenden link zum zentralen Antragsportal der DASBV (Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH):
e-Befreiungsantrag für pharmazeutische Tätigkeiten und Pharmazeuten im Praktikum
Sofern Sie einen Antrag für eine berufsfremde Tätigkeit oder als Bevollmächtigter stellen möchten, beginnen Sie mit Ihrer Antragstellung bitte hier:
e-Befreiungsantrag berufsfremde Tätigkeiten oder Bevollmächtigte