Beiträge 2023

Der jeweilige monatliche Beitrag für DRV-Befreite angestellte Mitglieder ergibt sich aus dem sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelt, höchstens aus € 7.300,00 mal dem Beitragssatz von 18,6 %. Von diesem Betrag haben nach § 172a SGB VI das Mitglied und der Arbeitgeber jeweils die Hälfte zu tragen.

Selbständige Mitglieder zahlen monatlich den Höchstbeitrag an das Versorgungswerk. Auf Antrag kann eine niedriger Beitrag entsprechend § 19 der Satzung festgesetzt werden. Durch diese Beitragsregulierung kann der Pflichtbeitrag entsprechend dem nachzuweisenden tatsächlichen Einkommen vor Steuern auf bis zu 2/10 des Höchstbeitrages abgesenkt werden.

  West Ost
jährliche Beitragsbemessungsgrenze          87.600,00 €         85.200,00 € 
mtl. Beitragsbemessungsgrenze            7.300,00 €          7.100,00 € 
Beitragssatz 18,60%     18,60%    
jährlicher Höchstbeitrag          16.293,60 €        15.847,20 € 
mtl. Höchstbeitrag            1.357,80 €           1.320,60 € 
1/2 Höchstbeitrag             678,90 €  660,30 € 
2/10 Beitrag            271,56 €                264,12 € 

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