Selbstverwaltung, Organe und Ausschüsse

Das Versorgungswerk wird nach dem Selbstverwaltungsprinzip geführt. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Interessen des Berufsstandes bei der Gestaltung der Satzung berücksichtigt sind. Unmittelbare Eingriffe des Landes Hessen sind somit nicht möglich.

Die satzungsgemäßen Organe des Versorgungswerkes sind die Delegiertenversammlung und der Leitende Ausschuss.

Aktuell besteht der Leitenden Ausschuss aus folgenden fünf Personen, die Mitglieder des Versorgungswerkes sein müssen:

Dr. Reinhard Hoferichter (Vorsitzender),
Michael Heinze (Stellvertreter),
Jochen Schmitt,
Dr. Robin Brünn,
Nurcan Alnouri.

Er bedient sich zur Durchführung seiner Aufgaben einer Geschäftsstelle mit Sitz in Frankfurt a. M.

Oberstes Organ des Versorgungswerkes ist die Delegiertenversammlung. Sie beschließt über Satzungsänderungen, die Geschäfts-, Haushalts- und Kassenordnung und die Kapitalanlagerichtlinien des Versorgungswerkes sowie Leistungsänderungen. Weiterhin stellt sie den Jahresabschluss und den Haushaltsplan des Versorgungswerkes fest.

Ein Übersicht der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen finden sie auf der homepage der LAK Hessen. 

Wenn Sie Fragen an das Versorgungswerk und seine Organe haben richten Sie diese bitte an folgende E-Mail: info@apothekerversorgungswerk.de.

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