Geschichte und Rechtsgrundlage

Das seit dem Jahr 1971 bestehende Versorgungswerk der Landesapothekerkammer Hessen ist eine Einrichtung der Landesapothekerkammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit Sitz in Frankfurt a.M.
Als berufsständische Pflichtversorgungseinrichtung für Apotheker/innen in Hessen hat das Versorgungswerk seine Mittel zweckgebunden und gesondert zu verwalten. Das Versorgungswerk untersteht der Staatsaufsicht durch das Land Hessen.

Die Rechtsgrundlage des Versorgungswerkes der LAK Hessen ist das Gesetz über die Berufsvertretungen, die Berufsausübung, die Weiterbildung und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten (Heilberufsgesetz).

Das Heilberufsgesetz sieht in § 5 a vor, dass die Kammern nach Maßgabe einer besonderen Satzung Versorgungseinrichtungen zur Sicherung der Kammermitglieder im Alter und bei Berufsunfähigkeit sowie zur Sicherung der Hinterbliebenen schaffen können. Dies ist durch die Satzung des Versorgungswerkes der Landesapothekerkammer Hessen vom 01.10.1971 geschehen.
Auf diesen Seiten finden Sie die aktuell gültige Fassung der Satzung.

© Versorgungswerk der Landesapothekerkammer Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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