Aufgaben und Organisation
Das Versorgungswerk der LAK Hessen soll seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen Versorgungsleistungen nach Maßgabe der Satzung gewähren. Dies sind insbesondere Altersrenten und Berufsunfähigkeitsrente sowie Witwenrente und die Versorgung der Waisen. Die Satzung des Versorgungswerkes gibt Aufschluß über alle Rechte und Pflichten der Mitglieder und ist Grundlage für die Tätigkeit des Versorgungswerkes. Der vollständige Satzungstext steht Ihnen zur Einsicht oder als Download zur Verfügung.