Beiträge 2009
Der jeweilige monatliche Beitrag für DRV-Befreite angestellte Mitglieder ergibt sich aus dem sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelt, höchstens aus € 5.400,00 mal dem Beitragssatz von 19,9 %. Von diesem Betrag haben nach § 172 SGB VI das Mitglied und der Arbeitgeber jeweils die Hälfte zu tragen.
Selbständige Mitglieder zahlen monatlich den Höchstbeitrag an das Versorgungswerk. Auf Antrag kann eine niedriger Beitrag entsprechend § 19 der Satzung festgesetzt werden. Durch diese Beitragsregulierung kann der Pflichtbeitrag entsprechend dem nachzuweisenden tatsächlichen Einkommen vor Steuern auf bis zu 2/10 des Höchstbeitrages abgesenkt werden.
Nicht DRV-Befreite angestellte Mitglieder zahlen 1/10 des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung.
West | Ost | |
jährliche Beitragsmessungsgrenze | € 64.800,00 | € 54.600,00 |
monatliche Beitragsbesmessungsgrenze | € 5.400,00 | € 4.550,00 |
Beitragssatz | 19,90 % | 19,90 % |
jährlicher Höchstbetrag | € 12.895,20 | € 10.865,52 |
monatlicher Höchstbetrag | € 1.074,60 | € 905,46 |
1/2 Höchstbetrag | € 537,30 | € 452,73 |
2/10 Beitrag | € 214,92 | € 181,09 |
1/10 Beitrag | € 107,46 |