Beiträge 2009

Der jeweilige monatliche Beitrag für DRV-Befreite angestellte Mitglieder ergibt sich aus dem sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelt, höchstens aus € 5.400,00 mal dem Beitragssatz von 19,9 %. Von diesem Betrag haben nach § 172 SGB VI das Mitglied und der Arbeitgeber jeweils die Hälfte zu tragen.

Selbständige Mitglieder zahlen monatlich den Höchstbeitrag an das Versorgungswerk. Auf Antrag kann eine niedriger Beitrag entsprechend § 19 der Satzung festgesetzt werden. Durch diese Beitragsregulierung kann der Pflichtbeitrag entsprechend dem nachzuweisenden tatsächlichen Einkommen vor Steuern auf bis zu 2/10 des Höchstbeitrages abgesenkt werden.

Nicht DRV-Befreite angestellte Mitglieder zahlen 1/10 des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung.

                West                 Ost
jährliche Beitragsmessungsgrenze       € 64.800,00        € 54.600,00
monatliche Beitragsbesmessungsgrenze       €   5.400,00        €   4.550,00
Beitragssatz             19,90 %             19,90 %
jährlicher Höchstbetrag       € 12.895,20        € 10.865,52
monatlicher Höchstbetrag       €   1.074,60        €     905,46
1/2 Höchstbetrag       €      537,30        €     452,73
2/10 Beitrag       €      214,92        €     181,09
1/10 Beitrag       €      107,46  

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