Beiträge 2012

Der jeweilige monatliche Beitrag für DRV-Befreite angestellte Mitglieder ergibt sich aus dem sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelt, höchstens aus € 5.600,00 mal dem Beitragssatz von 19,6 %. Von diesem Betrag haben nach § 172 SGB VI das Mitglied und der Arbeitgeber jeweils die Hälfte zu tragen.

Selbständige Mitglieder zahlen monatlich den Höchstbeitrag an das Versorgungswerk. Auf Antrag kann eine niedriger Beitrag entsprechend § 19 der Satzung festgesetzt werden. Durch diese Beitragsregulierung kann der Pflichtbeitrag entsprechend dem nachzuweisenden tatsächlichen Einkommen vor Steuern auf bis zu 2/10 des Höchstbeitrages abgesenkt werden.

                West                 Ost
jährliche Beitragsmessungsgrenze       € 67.200,00        € 57.600,00
monatliche Beitragsbesmessungsgrenze       €   5.600,00        €   4.800,00
Beitragssatz             19,60 %             19,60 %
jährlicher Höchstbetrag       € 13.171,20        € 11.289,60
monatlicher Höchstbetrag       €   1.097,60        €     940,80
1/2 Höchstbetrag       €      548,80        €     470,40
2/10 Beitrag       €      219,52        €     188,16
1/10 Beitrag       €      109,76        €      94,08

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