Sicherheit und Einlagen

Aufsichtsbehörde

Die Aufsichtsbehörde des Versorgungswerkes ist das Hessische Ministerium für Soziales und Integration. Satzungsänderungen sowie die Änderung der Kapitalanlagerichtlinien unterliegen der Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde. Weiterhin werden anhand von vierteljährlich vorzulegenden Meldungen die Neuanlagen des Versorgungswerkes geprüft und anhand einer jährlich zu erstellenden Meldung die Gesamtstruktur und Sicherheit aller Kapitalanlagen des Versorgungswerkes, die vergleichbar zu Versicherungsunternehmen voll den Anlagegrenzen des Versicherungsaufsichtsgesetzes unterstellt sind, überwacht. Das Versorgungswerk hat alle Meldepflichten für die Kapitalanlagen gegenüber der Aufsichtsbehörde jederzeit fristgerecht erfüllt.


Externe Kontrollen

Das Vermögen des Versorgungswerkes wird getrennt vom Vermögen der Landesapothekerkammer Hessen verwaltet. Das Versorgungswerk ist verpflichtet, jährlich einen Jahresabschluß, einen Haushaltsplan und einen Geschäftsbericht zu erstellen.

Der Jahresabschluß des Versorgungswerkes ist durch einen Wirtschaftsprüfer auf seine Ordnungsmäßigkeit zu prüfen.

Der Haushaltsplan des Versorgungswerkes ist durch die Delegiertenversammlung zu genehmigen. Weiterhin ist jährlich ein versicherungsmathematisches Gutachten über die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungsgrundlagen für die Rentenermittlung des Versorgungswerkes von einem Sachverständigen zu erstellen und die Höhe der benötigten Rückstellungen zu ermitteln.

Interne Kontrollen

Die Richtlinien für die Kapitalanlage des Versorgungswerkes erklären für die Vermögensanlage die Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (nachfolgend VAG) sowie die entsprechenden Richtlinien in ihrer jeweiligen Fassung für verbindlich, soweit sie auf Versorgungswerke anwendbar sind.

Die Bestimmungen des VAG, der Anlagerichtlinien und der Geschäftsanweisung für die Kapitalanlage werden durch das Versorgungswerk bei jeder einzelnen Anlage geprüft und beachtet. Die Einhaltung aller Bestimmungen ist nachträglich vom der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nochmals zu testieren.

Die Kapitalanlagen sind jederzeit angemessen gemischt und gestreut. Die Zahlungsfähigkeit des Versorgungswerkes ist jederzeit gesichert. Zur Überwachung der Liquiditätslage wurde 1999 ein Managementinformationssystem implementiert. Weiterhin werden im Zuge der Etatplanung die maximalen jährlichen Aufwendungen für Rentenleistungen und Investitionen ermittelt und bei der Liquiditätsplanung berücksichtigt.

© Versorgungswerk der Landesapothekerkammer Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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